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Netzzugang

Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 20 (1) finden Sie im Folgenden Musterverträge für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen. Die Musterverträge mit Anlagen können Sie in elektronischer Form herunterladen.

Wir bitten Sie, ein vollständiges, verbindliches und individuelles Vertragsangebot bei uns schriftlich anzufordern. Bitte machen Sie dabei alle Angaben, die zum Abschluss des Vertrages erforderlich sind.

Hinweis auf Verweigerung Netzzugang nach § 20 Abs. 2 EnWG

Die Gewährung des Zugangs zu dem Stromversorgungsnetz der TWD Netz GmbH kann gemäß § 20 Abs. 2 EnWG von der TWD Netz GmbH verweigert werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.

Die Ablehnung erfolgt in Textform und wird der Regulierungsbehörde unverzüglich mitgeteilt.

Die TWD Netz GmbH weist darauf hin, dass für eine geforderte Begründung der Ablehnung im Falle eines Kapazitätsmangels gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EnWG, dem Beantragenden Kosten entstehen und diese ihm gemäß § 20 Abs. 2 anteilig in Rechnung gestellt werden.

 

 
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