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Netzanschluss

Für die Erstellung eines Netzanschlusses in unserem Versorgungsgebiet bieten wir Ihnen Planungs- und Realisierungsvorschläge an. Wünschen Sie für Ihr Gebäude eine Erstellung, Änderung oder Verstärkung Ihres Anschlusses, ist folgender Vordruck auszufüllen:


Wird ein Netzanschluss erstellt, wird folgender Vordruck Vertragsbestandteil:

Entsprechend § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdruck sowie gemäß § 19 EnWG Technische Mindestanforderungen (TMA) zu veröffentlichen. 

Für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz bzw. Änderung des Gashausanschlusses gelten folgende technische Anschlussbedingungen und Bestimmungen.

Für Ihre Fragen kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter/-innen der technischen Abteilung Gas unter den angegebenen Daten:

 

Hinweis auf die Verweigerung eines Netzanschlusses nach § 17 Abs. 2 EnWG

 

 
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