Grund- und Ersatzversorgung / Sonstiges
Gemäß § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben die TWD, GVD und TWD Netz als verbundene Unternehmen ein Gleichbehandlungsprogramm aufzustellen und jährlich spätestens bis zum 31.03. einen
Bericht (PDF, 2,7 MB) über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Jahres zu veröffentlichen.
Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle 3 Jahre jeweils zum 01.07. erstmals zum 01.07.2006 den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Die
Grundversorgungspflicht (PDF, 26 kB) gemäß § 36 EnWG, wird vom 01.07.2006 bis 31.12.2009
und nach Feststellung zum 01.07.2009 vom 01.01.2010 bis 31.12.2012
von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
Technische Werke Delitzsch GmbH
Sachsenstraße 1
04509 Delitzsch
Unter diesem weiterführenden Link finden Sie die
Grundtarife Strom (externen Link).
Gemäß § 25 Abs. 2 S. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist der Wechsel des Netzbetreibers öffentlich bekannt zu machen und auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen.
Der Netzbetreiber für die Stadt Delitzsch ohne Eingemeindungen ist die TWD Netz GmbH.
Dies wurde im Amtsblatt Delitzsch am 05.10.2007 bekannt gegeben.
