Warum müssen Netz und Vertrieb getrennt werden und wie ist die TWD Netz GmbH dieser Verpflichtung nachgekommen?
Zur Öffnung der Energiemärkte ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Bereiche Netz und Vertrieb wie zwei eigenständige, voneinander unabhängige Unternehmen behandelt werden (Unbundling).
Grundversorgung
Grundversorger entsprechend § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden sowie Gewerbekunden, deren Eigenverbrauch im Jahr 10.000 kWh nicht übersteigt.
Ersatzversorgung
Von Ersatzversorgung entsprechend § 38 EnWG wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Energiebezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung im Bereich Strom wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der TWD Netz GmbH ist dies die Technische Werke Delitzsch GmbH) durchgeführt und endet spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Im Bereich Gas wird die Ersatzversorgung vom Grundversorger (im Netzgebiet der TWD Netz GmbH ist dies die Gasversorgung Delitzsch GmbH) durchgeführt und endet auch hier spätestens drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Gleichbehandlungsbericht gem. § 8 EnWG (PDF, 2,8 MB)
Für die TWD, GVD und TWD Netz als verbundene Unternehmen wurde ein Gleichbehandlungsprogramm aufgestellt und es wird jährlich ein Bericht über Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramm gem. § 8 EnWG veröffentlicht.
